Fachschule
staatlich geprüfte:r Heilerziehungspfleger:in
Wir bieten die Fachschule Heilerziehungspflege als schulische Form an.
Die sogenannte konsekutive Ausbildung erfolgt als zweijährige schulische Ausbildung mit 16 integrierten Praktikumswochen und einem einjährigen Berufspraktikum (Anerkennungsjahr). In diesem dritten Ausbildungsjahr erhalten die Studierenden alle 14 Tage einen Unterrichtstag.
Bildungsziel
Die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege bildet zur/zum „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ aus.
Heilerziehungspfleger*innen sind sozialpädagogische Fachkräfte für Pflege, Betreuung und Erziehung von Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen und aller Behinderungsarten. Sie unterscheiden sich von Erzieher*innen darin, dass sie über ein umfangreiches Wissen speziell über Behinderung, Pflege, Erziehung, Förderung und Begleitung solcher Bezugspersonen verfügen, die behindert – in der Regel mehrfachbehindert – sind.
Mit dem Besuch der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule wird aufgenommen, wer mindestens
1. den Abschluss der Ausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf abgeleistet hat, wie
- Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent
- Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Heilerziehung oder
2. Fachhochschulreife im Sozial- und Gesundheitswesen oder
3. Allgemeine Hochschulreife, wenn fachspezifische berufliche Tätigkeiten bzw. ein 240-stündiges Praktikum NEU! nachgewiesen werden
Die Aufnahme erfordert mindestens die Fachoberschulreife und die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses zu erbringen ist.
Art und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Schuljahre und ist gegliedert in einen zweijährigen überwiegend fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt. In dieser Zeit werden 16 Wochen Praktikumszeiten durchgeführt. Daran schließt sich ein einjähriger überwiegend fachpraktischen Ausbildungsabschnitt – das Berufspraktikum -an.
Heilerziehungspfleger*innen kommen bei Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Beschäftigungssystemen zum Einsatz:
Wohnen – Familien, Wohngemeinschaften, Wohnheime, Wohnstätten, Landeskrankenhäuser, Internate etc.
Bildung – Integrative Kindergärten, etc.
Arbeit – Werkstätten für Menschen mit Behinderung etc.
Freizeit – Freizeitangebote, Freizeittreffs etc.
Stundentafel
Fachbezogener Bereich
- Beziehungs- und Interaktionsprozesse in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern professionell gestalten
- Gesundheitssorge als elementaren Bestandteil von Teilhabe erfassen und gestalten
- Evidenzbasierte Instrumente und Verfahren im Kontext der Leistungen zur individuellen Teilhabe kennen und begründet anwenden
- Bildungs- und Assistenzprozesse zur individuellen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und steuern
- Personenzentrierte Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinieren
- Team- und Organisationsprozesse verantwortlich gestalten
- Wahlfach 1: Bildungsfelder im Kontext individueller Teilhabe2
- Wahlfach 2: Arbeitsfelder im Kontext individueller Teilhabe2
- Projektarbeit
- Praxis in den Einrichtungen
Fachrichtungsübergreifender Bereich
- Deutsch/ Kommunikkation
- Politik/ Gesellschaftslehre
- Religionslehre
- Englisch
Differenzierungsbereich
- Mathe (zum Erwerb der Fachhochschulreife)
Aufwendungen
Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
- Eigenanteil bei Schulbüchern, z. Zt. 90,00 Euro
- Ausgaben für Klassenfahrten
- Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
- Kosten für besondere pädagogische Bedarfe (z.B. Kopierkosten) 10,00 Euro
Fahrgeld
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zur Praxisstelle übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.
Förderungen
Es besteht die Möglichkeit, BAFöG bzw. Aufstiegs-Bafög zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken – Telefon: 02861-681-1430. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Die Fachschule ist durch die Certqua zertifiziert worden und daher berechtigt Interessenten, die durch die Arbeitsagentur gefördert werden, aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung der Aufnahmebedingungen.
Berechtigungen und Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die zur Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ berechtigt.
Nach der Berufsbezeichnung wird auf dem Abschlusszeugnis der Absolventinnen und Absolventen nach Absätzen 2 bis 4 „Bachelor Professional im Sozialwesen“ ausgewiesen.
Mit dem erfolgreichen Besuch der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege können Studierende gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben.
Nach mindestens einjähriger Tätigkeit als staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*in kann eine Zusatzausbildung in Heilpädagogik/Sonderpädagogik oder Motopädie angeschlossen werden.
Die Berechtigung zum fachbezogenen Studium wird durch den Erwerb der Fachhochschulreife erworben.
Anmeldung
Anmeldeformulare sind auf dieser Seite eingestellt oder im Schulbüro erhältlich. Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen im Schulbüro ein. Weitere Informationen über diese und andere Schulformen erhalten Sie im Schulbüro.
Die Ausbildung der angehenden Heilerziehungspfleger*innen erfolgt am Schulstandort in Stadtlohn.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Auskünfte oder eine ausführliche Beratung wünschen.
- Pia Gerling, Bildungsgangleiterin Kontakt: gerling@bklm-ahaus.de
- Barbara Bürger, Abteilungsleiterin Kontakt: buerger@bklm-ahaus.de
- Jenny Dalhaus, Schulleiterin