Berufsfachschule
für Gesundheit/ Erziehung und Soziales, Fachrichtung Kinderpflege
Bildungsziel
Die Schüler*innen werden befähigt, Kinder in verschiedenen Altersstufen – vorwiegend 0 bis 6 Jahre – zu unterstützen und zu begleiten. In Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wirken Kinderpfleger*innen unter Anleitung bei der Erziehung der Kinder mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit. In Familien und Arbeitsfeldern mit kurzfristigen Betreuungsangeboten unterstützen sie Eltern bei der Erziehung, Betreuung und Versorgung der Kinder. In allen Bereichen können sie hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten selbstständig erledigen.
Aufnahmevoraussetzungen
Der Besuch der zweijährigen Berufsfachschule setzt keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit voraus. Aufgenommen wird, wer den Hauptschulabschluss erworben hat. Ebenso ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Art und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Stundentafel
Die Stundentafel gliedert sich wie folgt:
Berufsbezogener Lernbereich
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
- Musik
- Werken
Praktika
Die Ausbildung findet nicht nur innerhalb der Schule, sondern auch an außerschulischen Lernorten statt. Der Gesamtumfang der Praktika im Bildungsgang beträgt 16 Wochen. Praktikumsorte sind in der Unterstufe Einrichtungen der Kindertagespflege, in der Oberstufe Tageseinrichtungen für Kinder (Kindertagesstätten, Familienzentren).
Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die zur Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ berechtigt. Mit der Zulassung zur Berufsabschlussprüfung wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder die Fachoberschulreife (FOR) mit entsprechenden schulischen Leistungen erworben werden.
Berechtigungen
Die Doppelqualifikation ermöglicht den Absolvent*innen u. a. den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik, den Besuch der Fachoberschule 12 B zum Erwerb der Fachhochschulreife und den Zugang zu Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.
Zusätzlich kann bei entsprechenden Noten die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.
Förderung
Es besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken – Telefon: 02861-681-1430. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Die Berufsfachschule für Gesundheit/ Erziehung und Soziales ist durch die Certqua zertifiziert worden und daher berechtigt Interessenten, die durch die Arbeitsagentur gefördert werden, aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung der Aufnahmebedingungen.
Aufwendungen
Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
- Eigenanteil bei Schulbüchern, z. Z. ca. 60,– Euro
- Ausgaben für evtl. Besichtigungen
- evtl. Kosten für eine Klassenfahrt
- Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
- Kosten für besondere pädagogische Bedarfe, z.B. Kopiergeld z.Z. 10,00 €
Fahrgeld
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.
Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt über das Schüler-Online-Verfahren in Ihrer Schule. Falls erforderlich unterstützen wir Sie dabei in unserem Schulbüro.
Der Unterricht findet überwiegend am Schulstandort in Ahaus statt.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Auskünfte oder eine ausführliche Beratung wünschen.
- Mirka Klöß, Bildungsgangleiterin, Kontakt: kloess@bklm-ahaus.de
- Barbara Bürger, Abteilungsleiterin, Kontakt: buerger@bklm-ahaus.de
- Jenny Dalhaus, Schulleiterin