Berufsfachschule
Grundbildung Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Berufsfachschule Typ 1 oder Berufsfachschule Typ 2
Bildungsziele
Berufsfachschule Typ 1
- Berufliche Grundbildung für Ausbildungsberufe im Gastgewerbe, des Nahrungsmittelhandwerks und der Hauswirtschaft
- Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erreichen Sie nach erfolgreichen Abschluss. Dies eröffnet den Weg in die Berufsausbildung oder den Eintritt in die Berufsfachschule Typ 2
Berufsfachschule Typ 2
- Berufliche Grundbildung für Ausbildungsberufe im Gastgewerbe, des Nahrungsmittelhandwerks und der Hauswirtschaft
- Den mittleren Bildungsabschluss (mit oder ohne die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) erreichen sie mit dem erfolgreichen Abschluss
Aufnahmevoraussetzungen
In die einjährige Berufsfachschule Typ 1 werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erfüllt haben.
In die einjährgie Berufsfachschule Typ 2 werden Schülerinnen und Schülleraufgenommen, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erfüllt haben oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben.
Art und Dauer der Ausbildung
Die Berufsfachschule dauert 1 Jahr.
Im Stundenplan sind in der Regel 32 Unterrichtsstunden pro Woche vorgesehen.
Die Lerninhalte werden teils berufsübergreifend, teils berufsbezogen vermittelt. Während der Ausbildung finden Praktika in Ausbildungsbetrieben statt. Während der Ausbildung finden Praktika in Ausbildungsbetrieben statt. Praktikumsplätze finden Sie in Betrieben aus folgenden Bereichen:
- Gastgewerbe
- Großküchen oder Kleinküchen
- Lebensmittelhandwerk z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei
- Hauswirtschaft
Ausbildungsinhalte
Berufsbezogener Lernbereich
- Betriebsorganisation
- Theorie der Produktion und Diestleistung
- Praxis der Produktion und Dienstleistung
- Englisch
- Mathematik
- Betriebsführung/Betriebswirtschaftslehre
Berufsübergreifender Bereich
- Deutsch/Kommunikation
- Politik/Gesellschaftslehre
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
Differenzierungsbereich
Abhängig vom Schulangebot und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler.
Weitere Infos zum Bildungsgang: Berufsfachschule Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Aufwendungen
Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
- Eigenanteil bei Schulbüchern, z.Zt. ca. 50 Euro
- Ausgaben für evtl. Besichtigungen
- evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (nur im vertretbaren Rahmen nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulkonferenz )
- Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
- Kosten für besondere pädagogische Bedarfe (z.B. Kopien) 8,00 Euro
Abschluss und Berechtigungen
Die berufliche Grundbildung und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erwerben Sie in der einjährigen Berufsfachschule Ernährungs- und Versorgungsmanagement Typ 1, wenn Sie die Leistungsanforderungen des Schuljahres erfüllt haben.
Die berufliche Grundbildung und die Fachoberschulereife erwerben Sie in der einjährigen Berufsfachschule für Ernährungs- und Versorgungsmanagement Typ 2, wenn Sie die Leistungsanforderungen des Schuljahres erfüllt haben. Die Fachoberschulreife mit Qualifikation wird zuerkannt, wenn Sie darüber hinaus in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch mindestens die Note „gut“ erreichen oder in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch und in mindestens drei weiteren Fächern die Note „befriedigend“ erreichen. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch/Kommunikation, Mathematik oder Englisch können durch mindestens gute Leistungen ausgeglichen werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule kann aufgrund der Verordnungen über die Anrechnung auf die Ausbildungszeit als erstes Jahr der Berufsausbildung in den dem Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberufen anerkannt werden.
Fahrgeld
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.
Förderung
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken – Telefon: 02861-681-1430. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt über das Schüler-Online-Verfahren in Ihrer Schule. Falls erforderlich unterstützen wir Sie dabei in unserem Schulbüro.
Berufskollegs Lise Meitner
Lönsweg 24
48683 Ahaus
Tel.: 02561/955700 FAX: 02561/955701 Internet: www.bklm-ahaus.de E-Mail:bk-lm @t-online.de
Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Auskünfte oder eine ausführliche Beratung wünschen.
Christina Holtmann, Bildungsgangleiterin Kontakt: holtmann@bklm-ahaus.de
Stefanie Tumbrink, Abteilungsleiterin Kontakt: tumbrink@bklm-ahaus.de
Jenny Dalhaus, Schulleiterin