Fachoberschule
für Gesundheit und Soziales
Sprungbrett für Ausbildung, Studium und Beruf
Mit dem Besuch unserer Fachoberschule bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in attraktiven, zukunftsweisenden und am Menschen orientierten Arbeitsfeldern auszuprobieren und die Weichen in ein Studium an einer Fachhochschule oder in eine Ausbildung im Bereich Gesundheit/ Pflege bzw. Sozialpädagogik zu stellen.
Bildungsziele
- Fachhochschulreife
- Erwerb beruflicher Kenntnisse
- Qualifikation für ein Studium
Die Fachhochschulreife ermöglicht den Zugang zu ausgewählten Studiengängen.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Klasse 11 der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales werden Schüler*innen aufgenommen, die die zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt und den Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben und einen Praktikantenvertrag einer einschlägigen Praktikumsstelle nachweisen können.
In die Klasse FOS 12 werden Schüler*innen aufgenommen, die eine Versetzung von der Klasse 11 in die Klasse 12 der Fachoberschule und das anerkannte Praktikum nachweisen können.
Dauer der Ausbildung
Die Fachoberschule für Gesundheit und Soziales wird in zwei Schwerpunkten angeboten:
- Sozialwesen
- Gesundheitswesen
In der Jahrgangsstufe 11 erfolgt die Ausbildung im halbjährigen Wechsel an ein oder zwei Unterrichtstagen je Schulwoche in der Schule und an vier oder drei Praxistagen in einer sozialpädagogischen oder pflegerischen Einrichtung.
In der Jahrgangstufe 12 findet der Unterricht an 5 Tagen in der Woche in der Schule statt.
Stundentafel
Jahrgangsstufe 11
Berufsbezogener Lernbereich
- Erziehungswissenschaften
- Gesundheitswissenschaften
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Politik/Gesellschaftslehre
Jahrgangsstufe 12
Berufsbezogener Lernbereich
- Erziehungswissenschaften
- Gesundheitswissenschaften
- Soziologie
- Mathematik
- Biologie
- Informatik
- Wirtschaftslehre
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Infos zum Praktikum
Für das Praktikum in der FOS 11 haben wir Ihnen wichtige Unterlagen im Downloadbereich zusammengestellt:
INFO: Die Praktikumsverträge müssen die Schüler*innen vor Beginn des Praktikums dreifach in der Schule vorlegen. Die Durchschriften für die Einrichtungen und für die Praktikant*innen werden den Schülern*innen am ersten Unterrichtstag ausgehändigt. Sollte ein Vertrag nicht genehmigungsfähig erscheinen, werden wir im Vorfeld mit der jeweiligen Einrichtung und dem*der Schüler*in Kontakt aufnehmen. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Weitere Infos zum Bildungsgang: Fachoberschule - für Gesundheit und Soziales
Jahrespraktikum
Das einjährige Praktikum in der Jahrgangsstufe 11 kann in folgenden Einrichtungen absolviert werden:
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche wie Kindertagesstätten, Erholungsheime für Kinder, Spielplätze, die pädagogisch angeleitet werden, Häuser der offenen Tür, Jugendzentren
- Schulische Ganztagsangebote (z. B. OGS)
- Einrichtungen für Senioren wie Altenheime, Altenclubs, Altentagesstätten, Ambulante Altenpflege
- Einrichtungen für Menschen mit Erkrankungen wie ambulante Familienpflege, Krankenhäuser
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Einrichtungen, die nicht ausbilden, benötigen eine Genehmigung der Bezirksregierung. Das Praktikum wird zum 1. August eines Jahres aufgenommen und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
Berechtigungen
- Aufnahme eines Studiums mit der Fachrichtung Sozial-und Gesundheitswesen.
- Bei Nachweis eines Ergänzungspraktikums in einer anderen Berufsrichtung kann auch eine andere Fachrichtung studiert werden.
- Besuch einer Fachschule für Sozialwesen
- Schüler*innen, die mit einer nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbenen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe aufgenommen worden sind, erwerben mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife).
- Bei Nichtversetzung kann am Ende der Jahrgangsstufe 11 der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben werden.
Aufwendungen
Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
- Eigenanteil bei Schulbüchern, ca. 120,- €
- Ausgaben für evtl. Besichtigungen
- evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (nur im vertretbaren Rahmen nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulkonferenz)
- Kosten für besondere pädagogische Bedarfe (z.B. Kopien) 6,00 bzw. 10,00 Euro
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.
Förderung
Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken – Telefon: 02861-681-1430. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt über das Schüler-Online-Verfahren in Ihrer Schule. Wir unterstützen Sie gern in unserem Schulbüro.
Eingerichtet sind Klassen am Schulstandort in Ahaus und Stadtlohn.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Auskünfte oder eine ausführliche Beratung wünschen.
- Jeanette Kaiser, Bildungsgangleiterin, kaiser@bklm-ahaus.de
- Sebastian Kotte, Abteilungsleiter, kotte@bklm-ahaus.de
- Jenny Dalhaus, Schulleiterin