Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
Erzieherin / Erzieher
Sie interessieren sich für den Beruf?
Wir sind für Sie am Mittwoch, 9. Januar 2025 in der Zeit von 18 – 20 Uhr persönlich für Sie da. Besuchen Sie unseren Informationsabend am bklm, Lösnweg 24 in Ahaus.
Dort stellen wir Ihnen das Berufsbild ausführlich vor und beraten Sie individuell.
Zertifiziert nach AZAV
Sie interessieren sich für den Beruf der Erzieherin/ des Erziehers?
Wir bieten die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/ zum Staatlich anerkannten Erzieher sowohl in zwei Formen an:
- konsekutive Form (zwei Jahre vollzeitschulisch mit anschließendem einjährigem Berufspraktikum) am Standort in Ahaus
- praxisintegrierte Ausbildungsform (PIA) (drei Jahre Verzahnung von Theorie und Praxis an zwei bis drei Tagen pro Woche) an den Schulstandorten Ahaus und Stadtlohn
Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher ist für Sie geeignet, wenn Sie ….
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in sozialpädagogischen Einrichtungen betreuen und in ihrer Entwicklung unterstützen möchten.
- eine Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder, in schulischen Ganztagsangeboten (OGS), in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (Wohngruppe, Tagesgruppe, etc.) anstreben.
- die Möglichkeit suchen, innerhalb der schulischen Vorgaben auch eigene Schwerpunkte zu legen, um damit Ihr eigenes Profil auszubilden.
Bildungsziel
Die Fachschule für Sozialpädagogik bildet zur Staatlich anerkannte Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher aus. Die Ausbildung soll dazu befähigen, nach dem Abschluss als Erzieher*in in sozialpädagogischen Berufsbereichen eigenverantwortlich tätig zu werden.
Mit dem Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik kann gleichzeitig auch die Fachhochschulreife (FHR) erworben werden.
Innerhalb der Ausbildung können Sie Ihr eigenes Profil entwickeln, indem Sie in zwei Wahlfächern einen eigenen Schwerpunkt setzen (siehe Stundentafel). Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an verschiedenen Qualifikationsmaßnahmen, Fortbildungen und Fachtagen zu verschiedenen berufsrelevanten Themen teilzunehmen..
Aufnahmevoraussetzungen
1. Fachoberschulreife (FOR) und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung wie
- Staatlich geprüfte(r) Kinderpfleger(in)
- Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in)
- Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in) Schwerpunkt Heilerziehung
oder
2. Fachhochschulreife (FHR) im Sozialwesen oder
3. Hochschulzugangsberechtigung, wenn einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder 240 Stunden NEU! (Teilzeitbeschäftigung) in einer geeigneten 2 sozialpädagogischen Einrichtung (z.B. Kindertageseinrichtung, Offene Ganztagsschule etc.) nachgewiesen werden oder
4. Fachoberschulreife (FOR) und einschlägige Berufstätigkeit von fünf Jahren.
Gegebenenfalls muss ein Praktikum in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung nachgewiesen werden oder
5. Fachoberschulreife (FOR) und abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung, wenn einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder 240 Stunden NEU! (Teilzeitbeschäftigung) in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung nachgewiesen werden.
Einschlägige berufliche Tätigkeiten können auch im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres bzw. im Bundesfreiwilligendienst abgeleistet werden.
Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 BZRG ist erforderlich. Dieses darf zum 01.08. des Kalenderjahres nicht älter als drei Monate sein. Die Aufnahme ist ausgeschlossen, wenn aus dem Führungszeugnis Eintragungen hervorgehen, die Bewerber ungeeignet erscheinen lassen.
Entsprechende Unterlagen müssen zum Beginn der Ausbildung vorliegen.
Art und Dauer der Ausbildung
Ihre Ausbildung ist geprägt durch eine enge Verzahnung von fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen der Pädagogik. Sie dauert insgesamt drei Jahre.
In der konsekutiven/vollzeitschulischen Form werden die ersten beiden Jahre in Vollzeit mit integrierten Praxisphasen absolviert und mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Hieran schließt sich das einjährige Berufspraktikum an, in dem Sie überwiegend in einer Einrichtung tätig sind und die Schule begleitend besuchen (nähere Informationen hierzu siehe Flyer Erzieherin Fachschule).
In der praxisintegrierten Form werden die fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildungsinhalte so miteinander verzahnt, dass die Ausbildung über drei Jahre gleichzeitig in der Schule und einer Einrichtung der Praxis an zwei bis drei Tagen absolviert wird (nähere Informationen hierzu siehe Flyer Erzieherin Fachschule Pia).
Erzieher*innen nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre in den verschiedenen Arbeitsfeldern selbstständig wahr. Sie arbeiten familienergänzend, -unterstützend oder -ersetzend.
Entsprechend benötigen Erzieher*innen ein hohes Maß an persönlicher Reife und Reflexionsfähigkeit. Sie sollten bereit sein, eigene Ressourcen zu nutzen und zu erweitern, um
Lösungen für verschiedene pädagogische Fragestellungen zu entwickeln, zu erproben und zu reflektieren.
Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in folgenden Einrichtungsfeldern
- Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0-6 Jahren (z.B. Kindergarten, KiTa)
- schulische Ganztagsangebote (z.B. OGS)
- Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (z.B. Kinder- und Jugendwohnheime, Tagesgruppen)
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Jugendzentren)
- Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf
Fachpraktische Ausbildung
In der konsekutiven/ vollzeitschulischen Form absolvieren Sie im ersten und zweiten Ausbildungsjahr jeweils ein 8-wöchiges Praktikum, wobei Sie im ersten Jahr in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer Offenen Ganztagsschule tätig sind (Antrag FSP Praktikumsstelle Unterstufe).
Im zweiten Ausbildungsjahr arbeiten Sie in einem weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeld. Die Praktikumsstelle muss im Umkreis von 30 km des Schulstandortes liegen (Antrag FSP Praktikumsstelle Oberstufe).
In der praxisintegrierten Form absolvieren Sie im zweiten Jahr der Ausbildung ein Praktikum in einem weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeld. Dieses kann beim eigenen oder bei einem weiteren Träger durchgeführt werden. Die Praktikumsstelle muss im Umkreis von 30 km des Schulstandortes liegen.
Berufspraktikum in der konsekutiven/vollzeitschulischen Form
Während des Berufspraktikums finden 160 Stunden praxisbegleitender Unterricht statt
(Antrag FSP SHR Praktikumsstelle Berufspraktikum).
Stundentafel
Ziel unseres UnterrichtsZiel unseres Unterrichtsangebotes ist es, Sie zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen zu befähigen. Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei dem Erwerb der Kompetenzen in den Bereichen Sozialkompetenz, Selbstständigkeit, Wissen und Fertigkeiten, die Sie als Erzieher*in benötigen.
Entsprechend werden Sie in folgenden Lernbereichen unterrichtet:
Berufsübergreifender Bereich
• Deutsch/Kommunikation
• Englisch
• Politik/Gesellschaftslehre
• Naturwissenschaften
Berufsbezogener Bereich
Es werden Inhalte aus den Bereichen Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften, Didaktik, Recht, Gesundheit und Bewegung, Musik, Kunst, Medien, Spielerziehung, u.a.m. unterrichtet, die im Hinblick auf die beruflichen Handlungskompetenzen zusammengefasst sind zu sechs Lernfeldern.
- Unterricht in sechs Lernfeldern:
LF1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
LF2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
LF3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
LF4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
LF5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
LF6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
➢ Inhalte aus den Bereichen: Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften, Didaktik, Recht, Gesundheit und Bewegung, Musik, Kunst, Medien, Spielerziehung, u.a.m.
- Religionslehre/Religionspädagogik
- Projektarbeit
- Wahlfach 1:
Mathematische Bildung oder Ökologische Bildung oder Medien - Wahlfach 2:
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von 0 bis 6 Jahren in Tageseinrichtungen oder
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung) oder
Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern im Offenen Ganztag
Differenzierungsbereich
- Mathematik (für den Erwerb der Fachhochschulreife)
- Theater, Gitarre, Informatik, Hauswirtschaft, Technik …nach den Möglichkeiten der Schule
Infos zum Bildungsgang: Erzieher/in - Fachschule für Sozialpädagogik
Aufwendungen
Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben (ca. 470 €) muss gerechnet werden:
- Eigenanteil bei Schulbüchern, z.Zt. 110,00 € (für die 3 Ausbildungsjahre)
- Ausgaben für z.B. Fortbildungen, Exkursionen etc.
- Kosten für bildungsgangbezogene Klassenfahrten (z.B. Einschulungstage ca. 60,00 € und
weitere Fahrten) - Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
- Kosten für besondere pädagogische Bedarfe (z.B. Kopien) z.Zt. 10,00 € / Jahr
Berechtigungen und Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die zur Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher berechtigt.
Mit dem erfolgreichen Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik können Studierende der Fachschule gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben.
Nach einjähriger Tätigkeit als Erzieherin/Erzieher kann eine Zusatzausbildung in Heilpädagogik/ Sonderpädagogik angeschlossen werden. Der Besuch weiterer Fachschulen und
Aufbaubildungsgänge ist möglich.
Die Berechtigung zu einem fachbezogenen Studium wird durch den Erwerb der Fachhochschulreife erworben.
Fahrgeld
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zur Praxisstelle übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt
Förderung
Es besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken – Telefon: 02861-681-1430. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
BAFöG: www.kreis-borken.de/bafoeg. bzw. Aufstiegs-BAföG: www.bezreg-koeln.nrw.de
Die Fachschule ist durch die Certqua zertifiziert worden und daher berechtigt Interessenten, die durch die Arbeitsagentur gefördert werden, aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung der Aufnahmebedingungen.
Anmeldung
Im Downloadbereich unserer Homepage (www.bklm-ahaus.de) finden Sie Dateien mit Informationen zum Bewerbungsverfahren und – für die Bewerbung in der PIA-Form – u.a. mit einer Formatvorlage für die Absichtserklärung der Einrichtung, wenn diese einen konkreten Ausbildungsvertrag anbietet.
Bewerbungsformulare für die praxisintegrierte Form und Bewerbungsformulare für die vollzeitschulische Form sind dort eingestellt oder im Schulbüro (Ahaus) erhältlich. Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse mit Abschlüssen, Nachweise über Praktika etc.) im Schulbüro (Ahaus) bis Ende Februar ein. Weitere Informationen über diese und andere Schulformen erhalten Sie im Schulbüro.
Bewerbung für die Praxisintegrierte Ausbildung
Wie soll ich mich bewerben?
Sie bewerben sich zunächst direkt bei einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe um einen Platz in der praxisintegrierten Ausbildung (s. Liste mit Plätzen der mit dem Berufskolleg Lise Meitner kooperierenden Träger). Der Träger bestätigt mit der ausgefüllten Ausbildungsabsichtserklärung (s. Downloadbereich) Ihnen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Gemeinsam mit den übrigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse mit Abschlüssen, Nachweise über Praktika etc.) reichen Sie diese Absichtserklärung beim Berufskolleg Lise Meitner anschließend im Zeitraum bis Ende Februar schriftlich ein.
Das Berufskolleg Lise Meitner prüft Ihre Bewerbung sowie die Aufnahmevoraussetzungen. Ist eine Aufnahme in den Bildungsgang möglich, erhalten Sie sowie der Träger eine schriftliche Benachrichtigung über die Aufnahme in den Bildungsgang.
Wie finde ich einen Träger für den nachzuweisenden Ausbildungsplatz?
Grundsätzlich können Sie sich bei allen anerkannten Trägern von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für einen Vertrag in der praxisintegrierten Ausbildung bewerben.
Die Einrichtung darf dabei höchstens 30 km vom Schulstandort (Stadtlohn bzw. Ahaus) entfernt liegen.
Welche Voraussetzungen muss der Träger erfüllen?
Der Träger der Kinder- und Jugendhilfe muss vor Ausbildungsbeginn – sofern noch nicht geschehen – einen Kooperationsvertrag mit dem Berufskolleg Lise Meitner unterzeichnen. Besteht bereits ein gültiger Kooperationsvertrag ist ein erneutes Einreichen nicht notwendig.
Weiterhin muss der Träger der Kinder – und Jugendhilfe mit Ihnen einen 3-jährigen Ausbildungsvertrag schließen, welcher auch die Vergütung (s. TVAöD – Besonderer Teil Pflege) und den Erholungsurlaub (in den Ferienzeiten NRW zu gewähren) regelt.
Für den Unterricht an jeweils 2 (Mittel-/Oberstufe) bzw. 3 (Unterstufe) Schultagen/ pro Woche werden die Studierenden vom Träger für die Teilnahme am Unterricht freigestellt. Diese werden mit jeweils 8 Stunden auf die vertragliche Arbeitszeit angerechnet.
Weitere Informationen zur Ausbildung haben wir für Sie im Downloadbereich zusammengestellt.
Die Ausbildung der angehenden Erzieher*innen erfolgt am Schulstandort in Ahaus (konsekutiv) und in Stadtlohn (konsekutiv und praxisintegriert).
Ansprechpartner*innen
- Hiltrud Erning, Bildungsgangleiterin Praxisintegrierte Form PIA) Kontakt: erning@bklm-ahaus.de
- Anne Schmitz, Bildungsgangleiterin für die konsekutive (schulische) Form Kontakt: schmitz@bklm-ahaus.de
- Yvonne Fuchs, Abteilungsleiterin Kontakt: fuchs@bklm-ahaus.de
- Jenny Dalhaus, Schulleiterin