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Fachschule für Heilerziehungspflege

Die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege bildet zur/zum „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/-pfleger“ aus.

Heilerziehungspflegerinnen/-pfleger sind sozialpädagogische Fachkräfte für Pflege, Betreuung und Erziehung von behinderten Menschen aller Altersgruppen und aller Behinderungsarten. Sie unterscheiden sich von Erzieher/innen darin, dass sie über ein umfangreiches Wissen speziell über Behinderung, Pflege, Erziehung, Förderung und Begleitungsolcher Bezugspersonen verfügen, die behindert - in der Regel mehrfachbehindert - sind.
Mit dem Besuch der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.

Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule für Heilerziehungspflege wird aufgenommen,
  •  wer mindestens den Abschluss der Ausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf abgeleistet hat (z. B. Sozialhelfer/in oder Heilerziehungshelfer/in).



  • Als gleichwertige Qualifizierung wird das Bestehen der Prüfung zum Erwerb beruflicher Kenntnisse in Bildungsgängen gem. § 2 Abs. 2 der Anlage C im Berufsfeld Sozialwesen anerkannt (z. B. Abschluss FOS 12 oder HBFS)


Die Aufnahme erfordert die Fachoberschulreife und den Nachweis der persönlichen Eignung, die durch die Vorlage eines Führungszeugnisses zu erbringen ist.

Art und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Schuljahre und ist gegliedert in einen zweijährigen überwiegend fachtheoretischen und einen einjährigen überwiegend fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum).

Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger kommen bei Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Beschäftigungssystemen zum Einsatz:

Wohnen

Familien, Wohngemeinschaften, Wohnheime, Wohnstätten, Landeskrankenhäuser, Internate etc.

Bildung

Sonderkindergärten, Integrative Kindergärten, etc.

Arbeit

Werkstätten für Behinderte etc.

Freizeit

Freizeitangebote, Freizeittreffs, Teestuben etc.


Stundentafel
Allgemeiner Bereich:

Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religionslehre, Englisch

Fachbezogener Bereich:

Didaktik und Praxis der Heilerziehungspflege, Heilerziehungspflegerische Theorie,

Pflege und Gesundheit, Organisation/Recht/Verwaltung,

Heilerziehungspflegerische Methoden (z. B. Sprachförderung, Musik/Rhythmik, Psychomotorik, Spiel, Basale Stimulation, Kommunikation etc.), Projektarbeit

Differenzierungsbereich:

Arbeitsgemeinschaften; Mathematik (fakultativ für Fachhochschulreife)

Fachpraktische Ausbildung:

Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr insgesamt 16 Wochen in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Berufspraktikum:

Praktische Tätigkeit in einer anerkannten Einrichtung der Behindertenhilfe. 160 Stunden praxisbegleitender Unterricht in der Schule

Aufwändungen
Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
  • Eigenanteil bei Schulbüchern, (z. Zt. 109,00Euro)
  • Ausgaben für evtl. Besichtigungen, Klassenfahrten
  • Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
  • Kopierkosten
Fahrgeld
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger nicht.
Förderung
Es besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen.
Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820.
Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Erworbene Berechtigungen und Weiterbildung
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die zur Berufsbezeichnung "Staatl. anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatl. anerkannter Heilerziehungspfleger“ berechtigt. Mit dem erfolgreichen Besuch der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege können Schülerinnen und Schüler gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben.

Nach mindestens einjähriger Tätigkeit als staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger kann eine Zusatzausbildung in Heilpädagogik/Sonderpädagogik oder Motopädie angeschlossen werden. Die Berechtigung zum Studium an einer Fachhoch-schule/Gesamthochschule wird durch den Erwerb der Fachhochschulreife erworben.

Anmeldungen
Anmeldeformulare und Informationen über diese und andere Schulformen erhalten Sie im Büro Ihrer Schule oder an den Schulorten des

Berufskollegs Lise Meitner

mit gymnasialer Oberstufe

Lönsweg 24, 48683 Ahaus

Tel.: 02561/955700

FAX: 02561/955701

E-Mail:bk-lm@t-online.de



Nebenschulort Gronau:

Brändströmstr. 20, 48599 Gronau

Tel.: 02562/96320

FAX: 02562/963222



Nebenschulort Stadtlohn:

Droste-Hülshoff-Str. 13 - 15, 48703 Stadtlohn

Tel.: 02563/96930

FAX: 02563/96931000



Für weitere Auskünfte und eine ausführliche

Beratung stehen Ihnen

Schulleiterin OStD’ Michaele Grote

und

Abteilungsleiterin StD’ Barbara Bürger

zur Verfügung.