Die
Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege bildet zur/zum
„Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/-pfleger“ aus.
Heilerziehungspflegerinnen/-pfleger sind sozialpädagogische Fachkräfte für
Pflege, Betreuung und Erziehung von behinderten Menschen aller Altersgruppen
und aller Behinderungsarten. Sie unterscheiden sich von Erzieher/innen darin,
dass sie über ein umfangreiches Wissen speziell über Behinderung, Pflege,
Erziehung, Förderung und Begleitungsolcher Bezugspersonen verfügen, die behindert - in der Regel
mehrfachbehindert - sind.
Mit dem Besuch der Fachschule für Sozialwesen,
Fachrichtung Heilerziehungspflege kann gleichzeitig die Fachhochschulreife
erworben werden.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule für Heilerziehungspflege wird aufgenommen,
wer
mindestens den Abschluss der Ausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
abgeleistet hat (z. B. Sozialhelfer/in oder Heilerziehungshelfer/in).
Als gleichwertige Qualifizierung wird
das Bestehen der Prüfung zum Erwerb beruflicher Kenntnisse in Bildungsgängen
gem. § 2 Abs. 2 der Anlage C im
Berufsfeld Sozialwesen anerkannt (z. B.
Abschluss FOS 12 oder HBFS)
Die
Aufnahme erfordert die Fachoberschulreife und den Nachweis der
persönlichen Eignung, die durch die Vorlage eines Führungszeugnisses zu
erbringen ist.
Art und Dauer der Ausbildung
Die
Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Schuljahre und ist gegliedert in einen
zweijährigen überwiegend fachtheoretischen und einen einjährigen überwiegend
fachpraktischen Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum).
Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger kommen bei Menschen mit Behinderungen in
unterschiedlichen Beschäftigungssystemen zum Einsatz:
Wohnen
Familien,
Wohngemeinschaften, Wohnheime, Wohnstätten, Landeskrankenhäuser, Internate etc.
Bildung
Sonderkindergärten,
Integrative Kindergärten, etc.
Arbeitsgemeinschaften; Mathematik (fakultativ für Fachhochschulreife)
Fachpraktische Ausbildung:
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr insgesamt 16 Wochen in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Berufspraktikum:
Praktische Tätigkeit in einer anerkannten Einrichtung der Behindertenhilfe. 160 Stunden praxisbegleitender Unterricht in der Schule
Aufwändungen
Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
Eigenanteil bei Schulbüchern, (z. Zt. 109,00Euro)
Ausgaben für evtl. Besichtigungen, Klassenfahrten
Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
Kopierkosten
Fahrgeld
Die Fahrtkosten für öffentliche
Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger nicht.
Förderung
Es besteht die Möglichkeit, BAFöG zu
beantragen.
Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken
- Telefon: 02861-820.
Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt-
und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Erworbene Berechtigungen und Weiterbildung
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die zur Berufsbezeichnung "Staatl. anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatl. anerkannter Heilerziehungspfleger“ berechtigt. Mit dem erfolgreichen Besuch der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege können Schülerinnen und Schüler gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben.
Nach mindestens einjähriger Tätigkeit als staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger kann eine Zusatzausbildung in Heilpädagogik/Sonderpädagogik oder Motopädie angeschlossen werden. Die Berechtigung zum Studium an einer Fachhoch-schule/Gesamthochschule wird durch den Erwerb der Fachhochschulreife erworben.
Anmeldungen
Anmeldeformulare und Informationen über diese und andere Schulformen erhalten Sie im Büro Ihrer Schule oder an den Schulorten des