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Berufsgrundschuljahr
Fachpraktischer Unterricht

Bildungsziel


a)Das Berufsgrundschuljahr vermittelt eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld „Ernährung und Hauswirtschaft“.

Das erste Ausbildungsjahr in den Ausbildungsberufen: Köchin/Koch, Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann, Hotelfachfrau/Hotelfachmann und Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter wird anerkannt.

b)die Vorbereitung auf gastgewerbliche, hauswirtschaftliche und nahrungsgewerbliche Berufe

c)Erlangung der Fachoberschulreife ist möglich.



Art und Dauer der Ausbildung

In das Berufsgrundbildungsjahr werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben oder die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr erfolgreich besucht haben (Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nicht erreicht haben, können in die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr aufgenommen werden).
Das Berufsgrundschuljahr dauert 1 Jahr. Die Unterrichtsdauer beträgt in der Regel 34 Unterrichtsstunden pro Woche. Die Lerninhalte werden teils berufsübergreifend, teils berufsbezogen vermittelt.

Ausbildungsinhalte

I. Berufsübergreifender Lernbereich

Religionslehre, Politik/Gesellschaftslehre, Deutsch/Kommunikation, Sport/Gesundheitsförderung

II. Berufsbezogener Lernbereich

Berufsbezogene Theorie:
Theorie der Produktion, Theorie der Dienstleistung, Praxis der Produktion, Praxis der Dienstleistung, Englisch, Mathematik, Betriebsführung/Betriebswirtschaftslehre

Berufsbezogene Praxis:
Kenntnisse im Bereich Gastgewerbe, Großküche, Haushalt und entsprechendem Dienstleistungsbereich

III. Differenzierungsbereich

Abhängig vom Schulangebot und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler.



Aufwendungen

Schulgeld wird nicht erhoben.
Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
-    Eigenanteil (49 %) bei Schulbüchern, z. Zt.
    ca.53,00 €
-    Ausgaben für evtl. Besichtigungen
-    evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (nur im vertretbaren Rahmen nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulkonferenz )
-    Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht


Fahrgeld

Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.


Förderung

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.

Abschluss und Berechtigungen

(1)    Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundschuljahres, die bei Eintreten in den Bildungsgang den Hauptschulabschluss erworben hatten und das Berufsgrundschuljahr erfolgreich durchlaufen haben, erhalten einen dem Sekundarabschluss I -Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertigen Abschluss

(2)    Schüler des Berufsgrundschuljahres, die den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - bereits erworben haben, erwerben den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - durch den erfolgreichen Besuch des Berufsgrundschuljahres, wenn sie im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen (Notendurchschnitt 3,0 ) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erzielen.

    Wer das Berufsgrundschuljahr erfolgreich abgeschlossen hat, kann in das zweite Jahr der Berufsfachschule des entsprechenden Schwerpunktbereiches eintreten.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundschuljahres wird aufgrund der Verordnungen über die Anrechnung auf die Ausbildungszeit als erstes Jahr der Berufsausbildung in dem (den) dem jeweiligen
Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberuf(en) angerechnet, wenn im berufsbezogenen Bereich (berufsbezogene Praxis) mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.