a)Das Berufsgrundschuljahr vermittelt eine berufliche
Grundbildung im Berufsfeld „Ernährung und Hauswirtschaft“.
Das erste Ausbildungsjahr in den Ausbildungsberufen:
Köchin/Koch, Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann, Hotelfachfrau/Hotelfachmann
und Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter wird anerkannt.
b)die Vorbereitung auf gastgewerbliche, hauswirtschaftliche
und nahrungsgewerbliche Berufe
c)Erlangung der Fachoberschulreife ist möglich.
Art und Dauer der Ausbildung
In das Berufsgrundbildungsjahr werden Schülerinnen und Schüler
aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und den
Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben oder
die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr erfolgreich besucht haben
(Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nicht erreicht
haben, können in die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr aufgenommen
werden).
Das Berufsgrundschuljahr dauert 1 Jahr. Die Unterrichtsdauer beträgt in
der Regel 34 Unterrichtsstunden pro Woche. Die Lerninhalte werden teils
berufsübergreifend, teils berufsbezogen vermittelt.
Berufsbezogene Theorie:
Theorie der Produktion, Theorie der Dienstleistung, Praxis der
Produktion, Praxis der Dienstleistung, Englisch, Mathematik,
Betriebsführung/Betriebswirtschaftslehre
Berufsbezogene Praxis:
Kenntnisse im Bereich Gastgewerbe, Großküche, Haushalt und entsprechendem Dienstleistungsbereich
III. Differenzierungsbereich
Abhängig vom Schulangebot und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler.
Aufwendungen
Schulgeld wird nicht erhoben.
Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
- Eigenanteil (49 %) bei Schulbüchern, z. Zt.
ca.53,00 €
- Ausgaben für evtl. Besichtigungen
- evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (nur im vertretbaren Rahmen
nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulkonferenz )
- Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
Fahrgeld
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule
und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km
beträgt.
Förderung
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen.
Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken -
Telefon: 02861-820. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen
Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Abschluss und Berechtigungen
(1) Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundschuljahres, die bei
Eintreten in den Bildungsgang den Hauptschulabschluss erworben hatten
und das Berufsgrundschuljahr erfolgreich durchlaufen haben, erhalten
einen dem Sekundarabschluss I -Hauptschulabschluss nach Klasse 10 -
gleichwertigen Abschluss
(2) Schüler des Berufsgrundschuljahres, die den Sekundarabschluss I
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - bereits erworben haben, erwerben
den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - durch den erfolgreichen
Besuch des Berufsgrundschuljahres, wenn sie im Durchschnitt mindestens
befriedigende Leistungen (Notendurchschnitt 3,0 ) in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik erzielen.
Wer das Berufsgrundschuljahr erfolgreich abgeschlossen hat, kann in
das zweite Jahr der Berufsfachschule des entsprechenden
Schwerpunktbereiches eintreten.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundschuljahres wird aufgrund der
Verordnungen über die Anrechnung auf die Ausbildungszeit als erstes
Jahr der Berufsausbildung in dem (den) dem jeweiligen
Berufsfeld zugeordneten Ausbildungsberuf(en) angerechnet, wenn im
berufsbezogenen Bereich (berufsbezogene Praxis) mindestens ausreichende
Leistungen erbracht wurden.